FÜLLUNGSMATERIALIEN DER SEITENZÄHNE
Sehr geehrte Patientin , sehr geehrter Patient ,
da bei Ihnen eine Füllungstherapie im Bereich der Seitenzähne durchgeführt werden muß, möchte ich Sie über die verschiedenen Füllungsmöglichkeiten informieren.
Für die Seitenzähne werden heutzutage als Füllungswerkstoff eingesetzt :
Komposite , Glasionomerzemente , Kompomere , ,
Keramik oder Gold
Das Risiko des Auftretens unerwünschter allgemeiner und lokaler Nebenwirkungen ist bei bestimmungsgemäßer und verarbeitungsgerechter Anwendung von zahnärztlichen Füllungsmaterialien gering , aber , wie bei allen Arzneimitteln , nicht völlig auszuschließen. Abgesehen von seltenen Überempfindlichkeitsreaktionen (Allergien) liegen keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse vor , die den Verdacht einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Edelmetall -, Komposit - oder Keramikrestaurationen begründen
Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen und aktuellen Gebrauchs- und Fachinformationen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ( B f A r M ) stehen mir zum heutigen Zeitpunkt für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse als kostenlose Vertragsleistung folgende Füllungsmaterialien zur Verfügung :
Glasionomerzemente für kleine und große Füllungen
Kompomere für mittlere Füllungen
Komposite für kleinere Füllungen und im Frontzahnbereich
( bei nachgewiesener Amalgamallergie und Nierenerkrankung)
Amalgame Diese Füllungen sind silberfarbend und enthalten
bis 50% Quecksilber
Vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind seit dem 1.7.1995 nur noch für wenige Ausnahmen zugelassen und sollten grundsätzlich nicht mehr gelegt werden .
Wegen der nicht endgültig auszuschließenden Bedenken über eine Belastung und Gefährdung bei einer Verwendung von Amalgam, sowie der aufklärungs- und haftungsrechtlichen Problematik beim Einsatz von Amalgam können wir ab sofort kein Amalgam mehr als Füllungsmaterial verwenden.
Alternative Füllungsmaterialien Richtlinien seit 1.11.1996
MEHRSCHICHT- ADHAESIV - FÜLLUNG
aus Komposit
Mehrkosten je Mehrschicht-Adhaesiv-Füllung liegen zwischen DM auf Anfrage
Die Abrechnung erfolgt in Analogpositionen gemäß § 6 Abs 2 GOZ 88 Der Kassenanteil wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet .Als Patient tragen Sie nur den Mehrkosten-Eigenanteil !
GEGOSSENE EINLAGEFÜLLUNG
aus GOLD (GOLDINLAY ):
Mehrkosten eines Goldinlays : auf Anfrage Bei gleichzeitiger Anfertigung mehrerer Inlays veringert sich der Einzelpreis um bis zu Euro 200,00 durch Laborkostenersparnis
LABORGEFERTIGTE EINLAGEFÜLLUNG
aus KOMPOSIT / KERAMIK:
Mehrkosten eines Komposit-Inlays auf Anfrage Mehrkosten eines Keramik -Inlays auf Anfrage Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 88) privat vereinbart und in Rechnung gestellt werden. Dafür erhalten Sie auf Anforderung einen detailierten Heil- und Kostenplan.
Der Kassenanteil wird direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Patienten tragen nur den Mehrkosten-Eigenanteil.
Bevor wir nun eine Füllungstherapie beginnen, sollten Sie sich für Ihre gewünschte Füllungsart entscheiden.
Für weitere Auskünfte stehen meine Mitarbeiterinnen und wir gerne zur Verfügung.
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Zahnarztpraxis im H D I - Haus Mainz Dr. med.dent. Holger Dausch & Zä. Britta Mann Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie |
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