FÜLLUNGSMATERIALIEN DER SEITENZÄHNE

Sehr geehrte Patientin , sehr geehrter Patient ,

da bei Ihnen eine Füllungstherapie im Bereich der Seitenzähne durchgeführt werden muß, möchte ich Sie über die verschiedenen Füllungsmöglichkeiten informieren.

Für die Seitenzähne werden heutzutage als Füllungswerkstoff eingesetzt :

           Komposite , Glasionomerzemente , Kompomere , ,

                 Keramik oder Gold

Das Risiko des Auftretens unerwünschter allgemeiner und lokaler Nebenwirkungen ist bei bestimmungsgemäßer und verarbeitungsgerechter Anwendung von zahnärztlichen Füllungsmaterialien gering , aber , wie bei allen Arzneimitteln , nicht völlig auszuschließen. Abgesehen von seltenen Überempfindlichkeitsreaktionen (Allergien) liegen keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse vor , die den Verdacht einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Edelmetall -, Komposit - oder Keramikrestaurationen begründen

 Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen und aktuellen Gebrauchs- und Fachinformationen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte      ( B f A r M ) stehen mir zum heutigen Zeitpunkt für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse als kostenlose Vertragsleistung folgende Füllungsmaterialien zur Verfügung :

Glasionomerzemente     für kleine und große Füllungen 

Kompomere             für mittlere Füllungen

Komposite              für kleinere Füllungen und im Frontzahnbereich

                       ( bei nachgewiesener Amalgamallergie und Nierenerkrankung)

Amalgame              Diese Füllungen sind silberfarbend und enthalten 

                        bis 50% Quecksilber 

Vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind seit dem 1.7.1995 nur noch  für wenige Ausnahmen zugelassen und sollten grundsätzlich nicht mehr gelegt werden .

 Wegen der nicht endgültig auszuschließenden Bedenken über eine Belastung und Gefährdung bei einer Verwendung von Amalgam, sowie der aufklärungs- und haftungsrechtlichen Problematik beim Einsatz von Amalgam können wir ab sofort kein Amalgam mehr als Füllungsmaterial verwenden.

 Alternative Füllungsmaterialien Richtlinien seit 1.11.1996

 MEHRSCHICHT- ADHAESIV - FÜLLUNG

aus Komposit

Mehrkosten je Mehrschicht-Adhaesiv-Füllung liegen zwischen DM auf Anfrage

 Die Abrechnung erfolgt in Analogpositionen gemäß § 6 Abs 2 GOZ 88   Der Kassenanteil wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet .Als Patient tragen Sie nur den Mehrkosten-Eigenanteil !

GEGOSSENE EINLAGEFÜLLUNG 

aus GOLD  (GOLDINLAY ):

Mehrkosten eines Goldinlays : auf Anfrage Bei gleichzeitiger Anfertigung mehrerer Inlays veringert sich der Einzelpreis um bis zu Euro 200,00 durch Laborkostenersparnis

LABORGEFERTIGTE EINLAGEFÜLLUNG

aus KOMPOSIT / KERAMIK:

Mehrkosten eines Komposit-Inlays  auf Anfrage Mehrkosten eines Keramik -Inlays  auf Anfrage Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 88) privat vereinbart und in Rechnung gestellt werden. Dafür erhalten Sie auf Anforderung einen detailierten Heil- und Kostenplan.

Der Kassenanteil wird direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Patienten tragen nur den Mehrkosten-Eigenanteil.

Bevor wir nun eine Füllungstherapie beginnen, sollten Sie sich für Ihre gewünschte Füllungsart entscheiden.

Für weitere Auskünfte stehen meine Mitarbeiterinnen und wir gerne zur Verfügung.

 

      Zahnarztpraxis im  H D I - Haus  Mainz  

               Dr. med.dent. Holger Dausch & Zä. Britta Mann           

   Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie


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*Dr.Holger Dausch & Kollegen*55122 Mainz*Hegelstrasse 61 * *HDI-Haus*Tel 06131-31001*Fax 06131-31002*

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